V. Überprüfung und Weiterentwicklung des Schulprogramms

Das Schulprogramm ist Arbeitsgrundlage aller am Bildungsauftrag der Schule beteiligten Personen und Gruppen und verpflichtet diese, die festgelegten Ziele und Vorhaben umzusetzen und den Grad der Umsetzung regelmäßig zu überprüfen. Das beschlossene Schulprogramm ist Ausgangspunkt für die von der Schule selbstgesteuerte Weiterentwicklung schulischer Arbeit.

Die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Schulprogramms obliegt vorrangig dem Lehrerkollegium, der Schülerschaft und der Elternschaft. Externe Betreuung durch schulfremde Fachleute und die Schulaufsicht ergänzt die interne Überprüfung.

Die Schulkonferenz richtet zur regelmäßigen internen Qualitätskontrolle einen "Überprüfungsausschuss Schulprogramm" ein, dem Vertreter des Kollegiums und der Eltern- und Schülerschaft und der Schulleitung angehören. Dieser Ausschuss bestimmt die Arbeitsschwerpunkte. Er legt die Sachgebiete fest, die schwerpunktartig überprüft werden sollen, und teilt einmal im Schuljahr das Ergebnis seiner Untersuchung der Schulkonferenz mit. Auf der Grundlage dieses Berichts beschließt die Schulkonferenz Änderungen und Ergänzungen des Schulprogramms.

Für die Umsetzung der im Schulprogramm vereinbarten fachlichen, fächerübergreifenden und methodischen Ziele sind die Fachkonferenzen zuständig. Durch regelmäßige Beratung über Gegenstände der Fachcurricula und der ergänzenden schulinternen Lehrpläne sollen die im Schulprogramm angegebenen Qualitätsstandards erreicht und weiterentwickelt werden.