Das Schulprogramm ist Arbeitsgrundlage aller am Bildungsauftrag der
Schule beteiligten Personen und Gruppen und verpflichtet diese, die
festgelegten Ziele und Vorhaben umzusetzen und den Grad der Umsetzung
regelmäßig zu überprüfen. Das beschlossene Schulprogramm ist
Ausgangspunkt für die von der Schule selbstgesteuerte Weiterentwicklung
schulischer Arbeit.
Die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Schulprogramms obliegt
vorrangig dem Lehrerkollegium, der Schülerschaft und der Elternschaft.
Externe Betreuung durch schulfremde Fachleute und die Schulaufsicht
ergänzt die interne Überprüfung.
Die Schulkonferenz richtet zur regelmäßigen internen Qualitätskontrolle
einen "Überprüfungsausschuss Schulprogramm" ein, dem Vertreter des
Kollegiums und der Eltern- und Schülerschaft und der Schulleitung
angehören. Dieser Ausschuss bestimmt die Arbeitsschwerpunkte. Er legt
die Sachgebiete fest, die schwerpunktartig überprüft werden sollen, und
teilt einmal im Schuljahr das Ergebnis seiner Untersuchung der
Schulkonferenz mit. Auf der Grundlage dieses Berichts beschließt die
Schulkonferenz Änderungen und Ergänzungen des Schulprogramms.
Für die Umsetzung der im Schulprogramm vereinbarten fachlichen,
fächerübergreifenden und methodischen Ziele sind die Fachkonferenzen
zuständig. Durch regelmäßige Beratung über Gegenstände der
Fachcurricula und der ergänzenden schulinternen Lehrpläne sollen die im
Schulprogramm angegebenen Qualitätsstandards erreicht und
weiterentwickelt werden.