Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern!

 

Zur Kenntnisnahme sende ich Ihnen die aktuelle Schulmail zu. Demnach ist angedacht, sollten es die aktuellen Zahlen ermöglichen,

dass ab dem 31.05.2021 wieder der Unterricht in normaler Form, also ohne A- und B-Tage, stattfinden wird. Es hat sich wieder mal

gezeigt, dass die Schulleitung nicht zu lange planen sollte, denn vieles kommt anders und schneller als man denkt.

 

Im Moment ist davon auszugehen, dass die anvisierten zentralen Klassenarbeitstermine in der Sek I so bleiben werden. Sollten sich

notwendige Änderungen ergeben, werden Sie und Ihr selbstverständlich informiert - definitiv muss eine Leistung aus dem schriftlichen

Bereich eingefordert werden. Uns ist bewusst, dass diese zwei Wochen der schriftlichen Arbeiten eine besondere Herausforderung

darstellen, aber durch die Nähe der Noteneintragungen und der Sommerferien ist das nicht anders möglich.

 

In der nächsten Woche kommen also die Schülerinnen und Schüler der B-Gruppe, danach ist "normaler" Unterricht für alle. Um eine gleichmäßige Verteilung der Anzahl der Schultage zu erreichen, müsste jetzt die nächste Woche nochmals umgeplant werden, aber ich denke, das würde nur für noch mehr Verwirrung sorgen.

 

Ich wünsche Ihnen und Euch frohe Pfingsten und bleiben Sie und Ihr gesund!

 

Annette Tillmanns  


-------- Originalnachricht --------
Betreff: msb2105_1901- SchulMail: Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021
Datum: 19.05.2021 18:16
Von: msb-postverteiler@schulmail.nrw.de
An: msb-postverteiler@schulmail.nrw.de
Antwort an: Schuljahr2020-2021@msb.nrw.de

>>>>>>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

SchulMail: Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf der Grundlage der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung
findet derzeit der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ganz überwiegend
im Wechselunterricht, in einer geringeren Zahl von Fällen wegen hoher
Inzidenzwerte noch im reinen Distanzunterricht statt. Ausgenommen von
diesen Einschränkungen sind Abschlussklassen und ein Teil der
Förderschulen.

Nordrhein-Westfalen hat mit diesem Unterrichtskonzept auf dem Höhepunkt
der dritten Welle der Pandemie einer nachhaltigen Infektionsprävention
den Vorrang gegeben. Inzwischen weist mehr als die Hälfte der Kreise
und kreisfreien Städte eine stabile Inzidenz von unter 100 auf. Hinzu
kommt, dass in Nordrhein-Westfalen schon in der 12. Kalenderwoche das
erste Mal in den Schulen getestet wurde; seit dem Ende der Osterferien
erfolgen stabil zwei pflichtige Tests pro Woche. In den Grund- und
Förderschulen steht zudem seit dem 10. Mai 2021 mit dem Lolli-Test ein
sehr sensitives und altersgerechtes Testverfahren zur Verfügung.

Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht

Auch aus diesen Gründen kehren ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich
alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit
einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und
angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten
Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.
Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021,
gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung
fort.

Bereits jetzt stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales (MAGS) nahezu täglich durch Allgemeinverfügung den Kreis der
betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften (Kreise und kreisfreie
Städte) ausdrücklich fest, so dass keine neuen, zusätzlichen
Verfahrensregeln implementiert werden müssen. Auch für den Übergang
in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln
gelten:

                  * An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des
Schwellenwertes;
                  * danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
                  * die aktuelle, vor allem auch schulorganisatorisch motivierte
Regelung des § 1 Absatz 14 Coronabetreuungsverordnung, wonach
Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger
benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem
eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.

Zur Erinnerung: Unverzichtbare schriftliche Leistungsnachweise können
schon derzeit von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen und
Jahrgangsstufen in der Schule selbst abgelegt werden.

Mit den dargestellten Regeln wenden wir in Nordrhein-Westfalen die
bundeseinheitlichen Vorgaben der sog. „Notbremse" (§ 28b Absatz 3
Infektionsschutzgesetz) an. Diese Regeln gewährleisten durch die
Bindung an Inzidenzwerte und mehrtägige Übergangsfristen die
notwendige Planungssicherheit. Wir sind voller Zuversicht, dass die
deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt,
die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden
Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und
Schutzmaßnahmen diese Planungssicherheit für fünf Wochen
Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli
ermöglichen werden. Zu einer vollständigen Information gehört
allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines
denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen
oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute
Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich
ausgeschlossen werden kann. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang
bitten, sich anhand der im Internet verfügbaren Informationen des MAGS
oder auch der örtlichen Gesundheitsbehörden auf dem Laufenden zu
halten.

Hinweise zu den aktuellen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb finden
Sie unter folgendem Link:
https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken


Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer
medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin
verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien
Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei
Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest oder in Grundschulen,
Förderschulen und einem Teil der Schulen mit Primarstufe einem
Lolli-Test unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten
Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur
Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke,
sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im
Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im
Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich
der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder
bei der Aufteilung in E- und G-Kurse - so wie es mit der SchulMail vom
22. April 2021 bereits für den Wechselunterricht ermöglicht wurde.

Mir ist bewusst, dass der Übergang vom Wechselunterricht in einen
durchgängigen Präsenzunterricht die Schulen vor unterschiedlich große
Herausforderungen stellt. Insbesondere in den weiterführenden Schulen,
in denen in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien vielfach noch
schriftliche sowie mündliche Prüfungen erfolgen, die unter
konsequenten Hygiene-Auflagen stehen und die einen hohen Personaleinsatz
erfordern, ist es daher an einzelnen Tagen mit Prüfungsgeschehen
vertretbar, dass für bestimmte Klassen und Jahrgangsstufen der
Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang erteilt wird. Vor diesem
Hintergrund ist es wichtig, dass die Schulleitungen gegenüber den
Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern transparent darlegen,
welche Einschränkungen im Hinblick auf den Präsenzunterricht anstehen
könnten. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass
derzeit grundsätzlich noch befristete Verträge geschlossen werden
können, um die personelle Präsenz in den Schulen zu erhöhen; vor
Eintritt in entsprechende Planungen sollte die jeweils zuständige
Bezirksregierung kontaktiert werden.

Auswirkungen auf die Testverfahren

Grundsätzlich hat die Umstellung vom Wechsel- auf einen vollständigen
Präsenzunterricht keine Auswirkungen auf die in den Schulen
eingesetzten Testverfahren und die Anzahl der benötigten Tests.

Für die Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Primarstufe, die
am Lolli-Testverfahren beteiligt sind, werden sich voraussichtlich nur
kleine Änderungen ergeben. Im Interesse einer gleichmäßigen
Auslastung der Labore und mit dem Ziel, die Anpassungen so gering wie
möglich zu halten, wird es zumindest bis auf Weiteres bei den vier
Pool-Testtagen Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bleiben, wobei
an jedem Tag die Hälfte der in der Schule anwesenden Schülerinnen und
Schüler am Pool-Test teilnehmen. Das hätte in einer Grundschule zur
Folge, dass beispielsweise montags und mittwochs die Schülerinnen und
Schüler der Schuleingangsphase, dienstags und donnerstags die
Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 am Pooltest teilnehmen.
Zu den möglichen Anpassungen beim Lolli-Testverfahren werden wir den
betroffenen Schulen kurzfristig gesonderte Informationen zukommen
lassen, u.a. auch zur ggf. geänderten Poolbildung.

Durchgängiger Präsenzbetrieb und Prüfungen in Berufskollegs

Für den durchgängigen Präsenzbetrieb, Prüfungen und Nachprüfungen
an Berufskollegs gelten folgende Regelungen:

Grundsätzlich wird wieder in allen Jahrgangstufen und Bildungsgängen
Unterricht in Präsenz unter strikter Berücksichtigung der
Hygienevorschriften der Coronabetreuungsverordnung aufgenommen.

Bei besonderen organisatorischen Gegebenheiten und pädagogischen
Bedarfslagen kann die Schulleitung auf der Grundlage eines Erlasses
abweichende Einzelfallregelungen treffen. Diese sind der
Bezirksregierung anzuzeigen.

Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems der
Berufsausbildung ist drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden. Der
Unterricht ist ab diesem Zeitpunkt als Distanzunterricht
weiterzuführen. Sofern zur Leistungsbewertung noch schriftliche
Arbeiten erforderlich sind, können diese in Präsenz unter strikter
Einhaltung des Infektionsschutzes stattfinden. Für alle anderen
Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von
dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden. Diese Regelungen
gelten auch für mündliche und praktische Prüfungen.

Die Zuständigkeit für die Durchführung der Berufsabschlussprüfungen
liegt bei den zuständigen Stellen. Gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 5
Coronabetreuungsverordnung können die Räume der Berufskollegs für
Berufsabschlussprüfungen genutzt werden. Durch die Vorgaben ist es auch
für die anstehenden Abschlussprüfungen erforderlich, dass für
getestete und nicht getestete Auszubildende unterschiedliche Räume
vorgehalten werden. Schulleitungen sind gehalten, in Abstimmung mit
ihrem Schulträger an den Prüfungstagen der Berufsabschlussprüfungen
die räumlichen Kapazitäten durch verstärkte Nutzung von
Distanzunterricht bereitzustellen. Die Prüfungsaufsicht und
Prüfungsdurchführung sind grundsätzlich von den zuständigen Stellen
sicherzustellen. Hier werden auch Lehrkräfte im Rahmen ihres Ehrenamtes
tätig.

Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe
und der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb

Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß
BASS 12-63 Nr. 2 können gemäß Coronabetreuungsverordnung ab dem 31.
Mai 2021 im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen
Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes
wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger
Präsenz zulässig ist. Von der regelmäßigen Teilnahme an den
Angeboten soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen
werden. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden.

Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls möglich und
wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte konkret ausgestaltet.
Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in
vollständiger Präsenz wieder möglich. Falls Abweichungen vom
regulären zeitlichen Umfang der Angebote erforderlich sind, z.B.
aufgrund der standortbezogenen personellen und räumlichen Situation vor
Ort, wird die Umsetzung von Schulleitung und OGS-Leitung unter
Einbeziehung des Schulträgers gestaltet. Grundsätzlich ist soweit wie
möglich ein regulärer Angebotsumfang anzustreben. Die für diese
Aufgabe zur Verfügung gestellten Stellenzuschläge sind entsprechend
einzusetzen.

Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten
ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf
Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Umsetzung auch
jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist wieder möglich.

Für Räume und Kontaktflächen gelten die Hygienebestimmungen, die im
Rahmen der standortbezogenen Hygienekonzepte festgelegt sind. Eine
Desinfektion von Spielzeugen, die gemeinsam genutzt werden, ist nicht
erforderlich.

Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort; die
Coronabetreuungsverordnung lässt in Ausnahmefällen für Schülerinnen
und Schüler bis zur Klasse 8 auch das Tragen einer Alltagsmaske zu.

Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich.
Möglich sind auch Angebote der Zwischen- und Mittagsverpflegung durch
Dienstleister, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich
am Schulstandort aufhalten, wenn die aktuell gültigen Vorgaben gemäß
Infektionsschutz und Hygienevorschriften eingehalten werden. Die
einzelnen Maßnahmen sind durch den Schulträger jeweils in Rücksprache
mit Schulleitung und dem örtlichen Gesundheitsamt abzuklären.

Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem Präsenzbetrieb

Da die Rückkehr zum angepassten Präsenzbetrieb eine vollständige
Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen
ermöglicht, gibt es dort keine Angebote der pädagogischen Betreuung
mehr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am
Präsenzunterricht einschließlich der - möglicherweise
eingeschränkten - Ganztags- und Betreuungsangebote teil.

Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)

Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei
Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in
vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im
Freien statt.

Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann
von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in
Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen
einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in
Sporthallen sind unzulässig.

Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung
müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie
prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.

Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine
Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen
Mund-Nase-Bedeckung.

Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für
den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht
unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden
kann.

Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind
unter 
www.schulsport-nrw.de abrufbar.

Berufliche Orientierung gemäß KAoA

Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter
Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der
Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt
auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse"
und „KAoA-kompakt" sowie die „Berufseinstiegsbegleitung". Weitere
trägergestützte Maßnahmen können hingegen nur in Präsenz
durchgeführt werden, wenn zusätzlich die Sieben-Tage-Inzidenz stabil
unter 50 liegt und dies durch Bekanntmachung des MAGS festgestellt ist.
Im Übrigen gelten die zu den einzelnen Standardelementen innerhalb des
Bildungsportals veröffentlichten Regelungen zum angepassten
Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Planung von Abschlussfeiern

Bereits in der letzten SchulMail hatte ich darüber informiert, dass
verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit
noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig
verbessernden Infektionslage halte ich aber dennoch Planungen für
Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar.

Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass wir die genauen
Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festlegen
können. Wir werden Sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt
informieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzunterricht bei
Inzidenzen von unter 100 werden noch einmal organisatorische Anpassungen
des Schulbetriebs notwendig. Dabei verkenne ich nicht, dass die
Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzbetrieb unter
Pandemiebedingungen bei dem einen oder der anderen auch Besorgnis oder
Kritik auslösen kann. Die Chance jedoch, unsere Schulen für die
„Zielgerade" des Schuljahres vor allem in Interesse der Schülerinnen
und Schüler wieder öffnen zu können, kann und muss unter den
gegebenen Umständen verantwortbar und gemeinsam genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 <<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und
Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.


Schulleitungsbrief zum (eventuellen) Beginn des Präsenzunterrichts

 

Dortmund, den 12.05.2021

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler!

 

Wie man den Nachrichten entnehmen kann, plant die Stadt Dortmund, dass ab Montag wieder für alle Schülerinnen und Schüler die Rückkehr zumindest in den Wechselunterricht möglich werden soll, da die Inzidenzwerte im Rahmen der Corona-Pandemie gesunken sind. Das ist eine Nachricht, die zu Hoffnung auf baldige Normalität Anlass gibt!

 

Die Klassen und Kurse sind ja schon im März in A- und B-Gruppen eingeteilt worden und diese Regelung hat auch weiter Bestand. Aus der Übersicht können Sie und Ihr entnehmen, wie die Beschulung ab Montag geplant ist. Die Schülerinnen und Schüler der Q1, die ja als Abschlussklasse gilt, haben weiterhin in voller Kursgröße Unterricht. Die Testungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben (zweimal pro Woche bei voller Unterrichtswoche) durchgeführt werden, es gilt wie auch bei den schriftlichen Arbeiten die Möglichkeit, einen höchstens 48 Stunden alten negativen Testnachweis vorzulegen.

 

Datum

Sekundarstufe I

Sekundarstufe II

Montag, den 17.05.2021

Gruppe B

Gruppe B

18.05.2021

Gruppe B

Gruppe B

 

19.05.2021

Gruppe A

Gruppe A

 Kurs Italienisch Gruppe B der EF hat am Nachmittag Unterricht

20.05.2021

Gruppe A

Gruppe A

21.05.2021

unterrichtsfrei / mündliche Abiturprüfungen

Klausur EF Italienisch in der 1. und 2. Stunde

25.05.2021

unterrichtsfrei / Ferientag (Pfingstferien)

26.05.2021

Gruppe B

Gruppe B

 

27.05.2021

Gruppe B

Gruppe B

Klausur EF Latein /Französisch

in der 1. und 2. Stunde (A + B)

28.05.2021

Gruppe B

Gruppe B

Klausur EF Mathematik

in der 1. und 2. Stunde (A + B)

31.05.2021

Gruppe A

Gruppe A

Klausur EF Englisch

in der 3. und 4. Stunde (A + B)

01.06.2021

Gruppe A

unterrichtsfrei ab der 7. Std. (Lehrerkonferenz)

Gruppe A

unterrichtsfrei ab der 7. Std. (Lehrerkonferenz)

02.06.2021

Gruppe A

Gruppe A

Klausur EF Deutsch

in der 3. und 4. Stunde (A + B)

03.06.2021

Fronleichnam / unterrichtsfrei

04.06.2021

unterrichtsfrei / beweglicher Ferientag

   

 

Wir haben auch über den 4. Juni hinaus geplant, allerdings gilt es – wie immer in den letzten 15 Monaten -, dass wir mit Änderungen rechnen müssen. Sollte es in den nächsten drei Wochen zwischenzeitlich eine Schließung geben, hat dieser Plan dennoch Bestand.

 

Ab dem 07.06.2021 soll gelten:

 

Datum

Sekundarstufe I

Sekundarstufe II

07.06.2021

Klassenarbeitstag / kein normaler Unterricht (Sonderplan)

Klausur EF Physik

in der 1. und 2. Stunde (A + B)

08.06.2021

Gruppe B

Gruppe B

Klausur EF Chemie

in der 3. und 4. Stunde (A + B)

09.06.2021

Gruppe B

Gruppe B

Klausur EF Kunst (135 Min), Sport, Musik

in der 3. und 4. Stunde (A + B)

Klausur EF Informatik

in der 5. und 6. Stunde (A + B)

10.06.2021

Gruppe B

Gruppe B

 

11.06.2021

Klassenarbeitstag / kein normaler Unterricht (Sonderplan)

Gruppe B

Klausur EF Biologie

in der 1. und 2. Stunde (A + B)

14.06.2021

Klassenarbeitstag / kein normaler Unterricht (Sonderplan)

Gruppe A

Klausur EF Philosophie/Religion

in der 5. und 6. Stunde (A + B)

15.06.2021

Gruppe A

Mündliche Prüfungen Abitur

(Sonderplan)

Gruppe A

16.06.2021

Gruppe A

Mündliche Prüfungen Abitur (eventuell Sonderplan)

 

Gruppe A

Klausur EF Erdkunde

in der 5. und 6. Stunde (A + B)

17.06.2021

Gruppe A

Gruppe A

 

Klausur EF Sozialwissenschaften

in der 1. und 2. Stunde (A + B)

18.06.2021

Klassenarbeitstag, falls noch nötig /

Sonst Unterricht Gruppe A

Gruppe A

Klausur EF Geschichte

in der 5. und 6. Stunde (A + B)

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich immer noch Eventualitäten ereignen können, wir werden sehen….

 

Die gestrige Schulmail (auf der Ministeriumsseite nachzulesen) hat noch einmal deutlich gemacht, dass „Klassenarbeiten und Klausuren im Schulgebäude geschrieben werden, soweit sie zur Feststellung des Leistungsstandes zwingend erforderlich sind.“ Diese Regelung trifft auch auf Schulen zu, die aufgrund hoher Inzidenzwerte im Distanzunterricht sind! Das bedeutet, dass wir in einem solchen Fall dennoch die schriftlichen Leistungsüberprüfungen durchführen müssen.

 

Für die Durchführung von Klassenarbeiten und Klausuren gelten dieselben Hygiene-Bedingungen wie für die schriftlichen Abiturprüfungen (u.a. Maskenpflicht), allerdings mit dem Unterschied, dass Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen. Sollten sie diese verweigern oder keinen negativen Testnachweis vorlegen können, dürfen sie nicht auf  dem  Schulgelände bleiben. Die nicht erbrachte schriftliche Leistung kann sich negativ auf ihre Leistungsbeurteilung auswirken.

 

Zum Thema Tests: Wir sind umfangreich beliefert worden, so dass ausreichend Selbsttests zur Verfügung stehen. Wir haben weiterhin eine Testpflicht – das bedeutet, jeder Schüler muss vom Präsenzunterricht ohne Anrecht auf Distanzunterricht ausgeschlossen werden, sollte er sich nicht an der Schule testen lassen oder keinen negativen Testnachweis vorlegen. In diesem Fall würde der Schüler nach Hause geschickt werden!

 

Drücken Sie uns bitte die Daumen, dass wir alle Aufgaben relativ reibungslos meistern werden – es ist für alle keine leichte Zeit!

 

Ich wünsche Ihnen und Euch ein entspanntes langes Wochenende!

 

Herzlichst

 

Annette Tillmanns 


23. April 2021

Liebe Schulgemeinde,

 

da heute morgen eine neue Schulmail eingetroffen ist, hier die wichtigsten Informationen (zusammengefasst).

 

1. Der Schulbetrieb findet bei einer Inzidenz in Dortmund von aktuell 220 weiterhin in Distanz statt - erst ab 165 wird es Präsenzunterricht geben. Abschlussklassen sind davon ausgenommen, also auch die Q 1. Prüfungen wie z.B. Abiturprüfungen 

sind von den Einschränkungen unberührt.  

 

2.  Schülerinnen und Schüler im Abitur, die von Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter betroffen sind, können grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, mit einem negativen Bürgertest an den Präsenzabschlussprüfungen teilzunehmen, ggf. in gesonderten Räumen. Dabei ist zu beachten, dass das Aussetzen der Quarantäne sich nur auf die Prüfungen bezieht. 

 

3.  Mit der Schulmail vom 5. März ist darauf hingewiesen worden, dass in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden sind. Da inzwischen regelmäßige Corona-Testungen erfolgen, ist nach Entscheidung der Schule auch im Wahlpflichtbereich nunmehr die Bildung von Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen möglich. Die Teilnahme und Sitzordnung ist gesondert zu dokumentieren. Das bedeutet, dass der Religions- und Philosophieunterricht, Fremdsprachenunterricht und Wahlpflichtunterricht wieder in den gemischten festen Gruppen stattfinden kann, sobald die Schulen geöffnet sind und die erforderlichen Tests durchgeführt werden.  

 

4. Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Daher ist mit einem gesonderten Erlass vom 22. April 2021 vom Ministerium die festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert worden, dass im zweiten Halbjahr in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich "schriftliche Arbeiten" zu erbringen sein wird. Ich weise darauf hin, dass auch die Möglichkeit weiterhin Bestand hat, eine Klassenarbeit durch eine gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistung zu ersetzen. Die Fachkolleginnen und-kollegen werden diese Möglichkeit in Erwägung ziehen und dieses im direkten Austausch kommunizieren. 

 

Aktuell ist für das Schuljahr 2020/21 eine dritte befristete Änderungsverordnung zu § 52 Schulgesetz ( Ausbildungs- und Prüfungsordnung) in Düsseldorf im Landtag in Arbeit, aber noch nicht verabschiedet. In dieser wird es um die Versetzungsordnung und Erprobungsstufe gehen.

Das Wichtigste somit kurz zusammengefasst, bitte verwenden Sie auch die Kommunikationswege direkt zu den Klassen- und Fachkolleginnen und -kollegen.

 

Mit den besten Wünschen für die nächste Zeit!

Annette Tillmanns (Schulleiterin)

Ulrike Campe (stellv. Schulleiterin)


17. April 2021

 

 Liebe Schulgemeinde, 

 

laut Update vom 16. April um 21.45 Uhr hat sich das Land NRW mit dem Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Anordnung weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen der Stadt Dortmund einverstanden gezeigt. Somit findet ab dem 19. April kein Präsenzunterricht statt. Ausgenommen sind Abschlussklassen - die Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen findet statt. 

 

Heute im Laufe des Tages werden wir abklären, wie in der nächsten Woche mit den Testungen verfahren wird, wir gehen davon aus, dass wir unseren Plan beibehalten werden.

 

Uns ist bewusst, dass diese Zeit eine riesige Herausforderung für alle darstellt und bedauern, dass unsere Informationen oft erst sehr kurzfristig kommen - was der rasanten Entwicklung zuzuschreiben ist. Leider können wir heute noch keine klare Entscheidung zu Klassenarbeiten und Klausuren in der EF mitteilen, an dieser Stelle ist auf weitere Anweisungen aus dem Ministerium zu warten. Wir sind aber davon überzeugt, dass die Abiturprüfungen, die am 23.04.21 beginnen, in der geplanten Weise stattfinden werden.

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Annette Tillmanns (Schulleiterin)

Ulrike Campe (stellv. Schulleiterin)


Dortmund, den 16.04.2021

 

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

hiermit leite ich Ihnen ein Schreiben der Stadträtin Frau Schneckenburger weiter, das mich heute Nachmittag erreicht hat. Wegen der Dringlichkeit wird es nötig sein, sich aktuell über die Presse zu informieren.

 

Mit herzlichen Grüßen

Annette Tillmanns

Schulleiterin

  

 

An die 

Dortmunder Schulleitungen 

 

16.04.2021 

 

Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

in der Stadt Dortmund zeichnet sich aktuell eine weitere Verschlechterung bei der Coronalage ab. Am vergangenen Wochenende lag die 7-Tages-Inzidenz noch bei rund 125 Fällen je 100.000 Einwohnern. Nach der städtischen Berechnung hat die 7-Tages-Inzidenz um Mitternacht bei 174,6 Fällen je 100.000 Einwohnern gelegen. Diese Zahl mag noch geringfügig vom für morgen maßgeblichen RKI-Wert liegen. Jedoch verdeutlicht diese eine Entwicklung, die am Wochenende nach Einschätzung des städtischen Gesundheitsamtes zu einem Überschreiten der 200er-Inzidenzmarke führen kann. 

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Herr Lothar Wieler, Präsident des RKI, wiesen am 15.04.2021 in der Bundespressekonferenz darauf hin, dass in Regionen mit einem dynamischen Infektionsgeschehen die Schließung der Schulen erst ab einem Inzidenzwert von 200 möglicherweise zu spät sei. Herr Spahn bat die Politik ausdrücklich, nicht erst auf die Verabschiedung des angekündigten Infektionsschutzgesetzes zu warten. 

 

Wir sehen nach sorgfältiger Beratung und Abwägung auch der schwierigen Lage von Kindern und Eltern in dieser Pandemie die Notwendigkeit zu handeln, um einer weiteren Zuspitzung der Lage in unserer Stadt entgegenzuarbeiten und dem Gesundheitsschutz aller am Schulleben Beteiligten Rechnung zu tragen. 

 

Um einer weiteren Ausweitung der Pandemie im Stadtgebiet Einhalt entgegenzuarbeiten, hat die Stadt Dortmund daher einen Antrag an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt, auf die Durchführung von Präsenzunterricht entsprechend der künftigen Regelung des § 28b Abs. 3 Infektionsschutzgesetz ab Montag, 19.4.2021, zu verzichten. 

 

Dies bedeutet, dass Schulen auf dem Stadtgebiet von Dortmund als Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 Nr. 3 IfSG vom 19.04.2021 bis einschließlich 25.04.2021 für Präsenzunterricht geschlossen werden sollen (Betretungsverbot) und der Distanzunterricht in der bestehenden Form fortgeführt werden soll. 

 

Die Notbetreuung von Kindern soll sichergestellt werden. Die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs sowie die Förderschulen sollen von dieser Regelung ausgenommen werden. 

 

Bisher liegt keine Rückmeldung des MAGS vor. Ich bitte Sie daher, die Kommunikationskanäle der Stadt Dortmund im Blick zu behalten. Wir werden das Ergebnis unserer Anfrage schnellstmöglich an Sie weiterleiten. 

Mir ist bewusst, dass der Distanzunterricht eine weitere Belastung aller Beteiligten bedeutet, aber auf Grund der dynamischen Entwicklung muss der Gesundheitsschutz unsere höchste Priorität haben. 

Bitte leiten Sie dieses Schreiben auch an die Schulpflegschaftsvorsitzenden und Eltern Ihrer Schüler*innen weiter. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Daniela Schneckenburger  

 


Schulleitungsbrief zum Wiederbeginn des Unterrichts am 19.04.2021

(15. April 2021)

 

Liebe Schulgemeinde!

 

Wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben, findet ab dem 19.04.2021 der Schulunterricht unserer Lerngruppen 5 – EF wieder im Wechselunterricht statt. Hiermit teilen wir Ihnen die wichtigsten Hinweise zur Wiederaufnahme des Unterrichts mit.

 

Für diese Zeit haben wir bereits einen Plan für den Wechselunterricht in geteilten Lerngruppen mit Hinweisen zu Klausuren und Klassenarbeiten entworfen, den wir Ihnen anbei unter Vorbehalt zukommen lassen. Änderungen sind jederzeit möglich und abhängig von den Vorgaben des Ministeriums und des städtischen Gesundheitsamtes.

 

In Bezug auf die Zeit vor den Osterferien gibt es eine wichtige Veränderung: Auch die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I wechseln in eine A- bzw. B-Woche, da die allgemeine Organisation das sehr erleichtert. 

 

19.04. – 23.04.2021

B – Woche

Jahrgangsstufen 5 – Q1

26.04. – 30.04.2021

A – Woche

Jahrgangsstufen 5 – Q1

03.05. – 07.05.2021

B - Woche

Jahrgangsstufen 5 – Q1

…….. usw.

   

  

Für die Kinder der Klassen 5 und 6 wird erneut eine Notbetreuung bei Bedarf eingerichtet. Die Anmeldung erfolgt wie gehabt – auch diese Kinder müssen zweimal pro Woche getestet werden.

 

Klassenarbeiten und Klausuren in der Sekundarstufe I, wie bereits mitgeteilt (an diesen Tagen finden nur die Klassenarbeiten und kein normaler Unterricht statt, auch die Kinder der A- bzw. B-Woche müssen kommen):

 

 

Datum

Stunde

Klassen

Fach

23.04.

1.-2.

7

Latein / Französisch 

 

3.-4.

9

 
 

5.-6.

8

 

26.04.

1.-2.

5

Deutsch

 

1.-2.

6

 
 

3.-4.

7

 
 

5.-6.

8 - 9

 

28.04.

1.-2.

5 -6

Mathematik

 

3.-4.

7

 
 

5.-6.

8 - 9

 

04.05.

1.-2.

5 - 6

Englisch

 

3.-4.

7

 
 

5.-6.

8 - 9

 
       




Mitteilung zu den Testungen:

 

Diese finden regelmäßig montags und mittwochs statt. Dazu der Auszug aus der Schulmail vom 14.04.21:

 

1. An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

2. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)

3. Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).

4. Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.

5. Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.

6. Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal können die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Über die Teilnahme sowie im Falle eines positiven Testergebnisses unterrichten sie unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person.

7. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.

8. Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.

9. Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

10. Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

11. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass anstatt von Coronaselbsttests für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die sich nicht selbst testen können, ein solcher Test am Tag des Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Fall müssen die Eltern als Voraussetzung für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war.

12. Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung. 

13. Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.

14. Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.

15. Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist. Im Übrigen sollte in der besonders belastenden Anlaufzeit die Testung der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Ausstellung von sog. Arbeitgeberbescheinigungen über negative Selbsttestungen belastet werden. Da es sich dabei aber um ein attraktives Angebot für alle an Schulen Beschäftigten handelt, sollen hierfür zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden.

 

 

Diese Tests stellen uns vor eine sehr große Herausforderung – zum Glück sind uns Eltern bei der Ausgabe behilflich. Herzlichen Dank!

 

Ansonsten: Es sieht so aus, dass die Elternsprechtage auch Anfang Mai wieder als Telefonkonferenzen  stattfinden werden. Die Formulare dafür stehen auf der Homepage als Download in Kürze bereit. Als Termine können Sie sich den 5. und 6. Mai vormerken.

 

Wir verbleiben heute mit herzlichen Grüßen mit besten Wünschen für die Gesundheit

 

Annette Tillmanns und Ulrike Campe

 


Schulleiterbrief 9.4.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern!

 

Wie sicherlich schon vernommen worden ist, wird nun in der nächsten Woche alles anders als gedacht. Näheres ist der Schulmail vom 08.04.2021, die gestern Abend erschienen ist, zu entnehmen. Man findet sie unter „Schulbetrieb in NRW ab dem 12.04.21“.

 

Definitiv findet der Unterricht für die Klassen 5 - EF in Distanzform statt, nur die Schülerinnen und Schüler der Q2 haben Unterricht in ihren Abiturfächern und die der Q1 weiterhin im Wechselunterricht - Frau Schmidt hat die Oberstufe darüber schon informiert. Die Möglichkeit der Notbetreuung für die Klassen 5 - 6 gibt es weiterhin, ich bitte aber um Ihr Verständnis dafür, dass diese wegen der Kürze der Zeit noch organisiert und optimiert werden muss. 

 

Die anwesenden Schülerinnen und Schüler und auch die Kollegen müssen sich zweimal wöchentlich einem Schnelltest unterziehen, die Anlieferung ist noch nicht erfolgt, aber für die ersten Tage und die wenigen Schülerinnen und Schüler reichen die vorhandenen aus. Ich habe mich sehr gefreut, dass sich Eltern gefunden haben, die diese in ihrer Organisation sehr aufwendige Testung tatkräftig unterstützen! Meinen herzlichsten Dank an die Elternschaft! 

 

Bei weiteren Rückfragen stehen wir ab Montag selbstverständlich zur Verfügung und wünschen allen einen frohen und gesunden Start in das nächste Quartal!

 

Mit herzlichen Grüßen 

Annette Tillmanns                 Ulrike Campe


Schuleitungsbrief 22.03.2021

 

Liebe Eltern,

heute hat uns eine Lieferung mit den Testmaterialien erreicht, so dass wir noch in dieser Woche am Mittwoch und Donnerstag allen anwesenden Schülerinnen und Schülern einen freiwilligen Test anbieten.

 

Das Land hat nur wenige Vorgaben für die Durchführung gemacht, so dass wir erstmal den Ablauf planen mussten – wir profitieren dabei von den umfangreichen Erfahrungen mit den Coronatests, die wir seit Monaten innerhalb des Kollegiums durchführen, unterstützt von

zwei mit uns kooperierenden Ärzten.

 

Die Tests wollen wir am Mittwoch bzw. am Donnerstag in den ersten Stunden in den Klassen und Kursen durchführen, dabei werden Kolleginnen und Kollegen vom Gesundheitsteam und eine Schülermutter, eine ausgebildete Krankenschwester, agieren, so dass nicht jeder

einzelne Kollege in die Durchführung eingewiesen werden muss. Herr Opalka vom Krisenteam steht uns dann zur Verfügung, falls ein Testergebnis näher überprüft werden muss.

 

Grundsätzlich gilt aber:

  • Die Teilnahme an den Tests ist freiwillig, Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind getestet wird, geben Sie Ihrem Kind bitte die Widerspruchserklärung mit oder senden Sie diese an die Schule per Mail.
  • Eingesetzt wird ein sogenannter Selbsttest, der von den Schülerinnen und Schülern selbst an sich durchgeführt wird und bei dem nach ca. 15 Minuten das Ergebnis vorliegt. Die Anleitung habe ich Ihnen schon zugesandt. Der Hersteller, die Firma Roche, hat auf seiner Homepage eine Videoanleitung erstellt, mit der Sie sich und Ihr Kind schon zuhause mit der Durchführung vertraut machen können. Den Ablauf werden wir aber auch mit den Kindern im Klassenraum einüben.

Zu den hygienischen Rahmenbedingungen:

  • Während der Durchführung legen die Schülerinnen und Schüler für einige Sekunden die Nase zum Einführen des Teststäbchens in die Nasenöffnungen frei. Die Maske wird dabei nicht vollständig abgenommen, der Raum wird gelüftet.
  • Die Teststäbchen werden nach der Verwendung in der Verpackung verwahrt, sodass es keinen Kontakt mit der Tischfläche haben kann.
  • Sämtliche Materialien werden umgehend nach Gebrauch entsorgt und verbleiben nicht im Klassenraum.
  • Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch nötig sein, kann die Fläche sofort desinfiziert werden.

 

Bei den Selbsttests kommt es erfahrungsgemäß in einigen Fällen zu falsch positiven Ergebnissen, der Tests schlägt also an, obwohl die Person gar nicht infiziert ist. Auch wir erwarten unabhängig vom Infektionsgeschehen positive Ergebnisse. In einem solchen Fall sind folgende Schritte wichtig:

  • Ruhe bewahren! Das positiv getestete Kind ist nicht zwangsläufig infiziert.
  • Ein positiv getestetes Kind verlässt den Raum und wird unter Einhaltung der Hygienevorschriften betreut. Wir nehmen umgehend Kontakt mit den Eltern auf, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
  • Es muss unverzüglich ein PCR-Test zur Abklärung durchgeführt werden. Erst dieser gibt ein sicheres Ergebnis.
  • Ein positiver Selbsttest hat keine Quarantäne für die anderen Schülerinnen und Schüler zur Folge. Diese oder andere Maßnahmen würden vom Gesundheitsamt auf der Grundlage eines positiven Labortests veranlasst.

 

Uns ist bewusst, dass das Thema Selbsttest sehr sensibel gesehen wird. Wir haben aber Vertrauen in diese Maßnahmen und unsere Planungen, damit wir gemeinsam diese Herausforderungen stemmen können und damit einen aktiven Beitrag in die Eindämmung

der Pandemie und die Ausrechterhaltung unseres Schulbetriebes leisten können.

 

Mit herzlichen Grüßen

Annette Tillmanns

Schulleiterin

 


Dortmund, 18.3.2021

 

Benachrichtigungen wegen Versetzungsgefährdung gemäß § 50 Absatz 4/ Klassenarbeiten

 

Sehr geehrte Eltern der Klassen 5 – EF, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Folgenden finden sich die Informationen zum Schulbetrieb in Coronazeiten mit den jüngsten rechtlichen Regelungen:

 

Benachrichtigungen wegen Versetzungsgefährdung

Aufgrund der besonderen Lage wird es in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen wegen Versetzungsgefährdung gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW (sogenannte „Blaue Briefe“) geben. Das bedeutet für die Versetzung, dass nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden – dies gilt nur für Fächer, bei denen auf dem Halbjahreszeugnis eine ausreichende oder bessere Note stand. Weitere mangelhafte Leistungen und mangelhafte Leistungen in Fächern, bei denen auf dem Halbjahreszeugnis bereits eine „5“ stand, werden angerechnet.

Von dieser Regelung ausgenommen sind die Versetzungsentscheidungen von Klasse 9 in die Oberstufe und der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses am Ende der Einführungsphase. Hierbei gibt es keine Änderungen zu den regulär geltenden Regelungen.

Das 2. Bildungssicherungsgesetz ist zurzeit in Arbeit, weitere Entscheidungen des Landes NRW zu Versetzungsordnung, Wiederholung einer Klassenstufe oder ggf. die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung ohne Anrechnung auf die Schulverweildauer bleiben abzuwarten.

 

Klassenarbeiten/ Klausuren der EF

In den Klassen 5 – 9 werden im 2. Halbjahr in allen schriftlichen Fächern (D-E-M-L-F) nur zwei Klassenarbeiten geschrieben werden, eine der Arbeiten kann durch eine andere gleichwertige Leistungsüberprüfung ersetzt werden (§6 Abs 8 Satz 1 und 3 APO SI). 

In der Einführungsphase soll ermöglicht werden, im 2. Halbjahr „auch in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen die Anzahl der zu schreibenden Klausuren auf eine zu verringern“, hier wird die gesetzliche Regelung erwartet. Die landeseinheitlich gestellte zentral gestellte Klausur in der Einführungsphase in den Fächern Mathematik und Deutsch soll auch in diesem Schuljahr entfallen.

Da Klassenarbeiten eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen soll, werden diese erst nach den Osterferien anberaumt, gleiches gilt für die Einführungsphase.

 

Abschluss der Erprobungsstufe

Regelungen zum Verfahren zum Abschluss der Erprobungsstufe werden erwartet.


Dortmund, den 10.03.2021 

 

Liebe Eltern, 

liebe Schülerinnen und Schüler! 

 

am Freitag hat das Schulministerium in einer Mail die Vorgaben veröffentlicht, nach denen der Unterricht im Wechselmodell ab dem 15. März bis zu den Osterferien erteilt wird. Auch wir mussten alle planen und überlegen, welche Auswirkungen das konkret für unsere Schule hat – parallel dazu hat ja am Freitag schon für die Schülerinnen und Schüler der Q2 mit den ersten Klausuren die Abiturprüfungsphase begonnen. Dass wir hierfür viele Räume und Aufsichten benötigen, hat die Planung nicht gerade erleichtert.

 

Die Klassen 5 – 9  sind von den Klassenleitungen und der Stufenleitung nach organisatorischen und pädagogischen Gesichtspunkten in A- und B-Gruppen eingeteilt worden – die Benachrichtigung darüber, wer in welcher Gruppe ist, erfolgt auf direktem Weg durch die Klassenleitungen. Änderungen können nicht vorgenommen werden.

 

Die Schülerinnen und Schüler der beiden Gruppen besuchen an folgenden Tagen den Präsenzunterricht in der Schule (Fächer nach dem Stundenplan):

Gruppe A: 15.03. - 17.03. - 19.03. - 23.03. - 25.03.

Gruppe B: 16.03. - 18.03. - 22.03. - 24.03. - 26.03.

 

Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase übernehmen ebenfalls in in A- und B-Gruppen eingeteilt den Rhythmus des

wöchentlichen Wechsels, wie er auch in der Q1 praktiziert wird.

 

Für die jeweils andere Gruppe werden Aufgaben im classroom bereitgestellt, Videokonferenzen sind organisatorisch nur schwer möglich; es soll an den Präsenztagen auch der Fokus auf die anwesenden Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehen, wir dürfen nicht vergessen,

dass „normaler“ Unterricht seit einem Vierteljahr nicht mehr stattgefunden hat.

 

Der Unterricht in klassenübergreifenden Lerngruppen ist untersagt worden, deshalb werden alle Schülerinnen und Schüler der Religions- und Philosophiekurse und auch in den Stunden der 2. Fremdsprache und des Wahlpflichtbereiches II im jeweiligen Klassenverband

unterrichtet – ein Fachlehrerwechsel ist vorgesehen, wenn es sinnvoll erscheint.

 

Schriftliche Leistungsüberprüfungen wird es für diese Jahrgänge bis zu den Osterferien nicht geben, da ihnen eine längere Präsenzzeit vorausgehen soll. Über die genauen Regelungen zur Versetzung werde ich sie gesondert informieren, wenn mir der Erlass vorliegt. Ich kann aber jetzt schon darauf hinweisen, dass reguläre Versetzungen in den einzelnen Jahrgängen angedacht sind, allerdings wird es nicht im April explizite Warnungen geben.

 

Um das Infektionsrisiko innerhalb der Schule zu minimieren, bitten wir um Einhaltung der Hygieneregeln:

  • Abstand halten, auch auf dem Schulweg und in der Pause
  • Medizinische oder FFP2-Maske ohne Ventil tragen
  • Nur in der Pause außerhalb des Gebäudes und mit ausreichendem Abstand essen und trinken
  • Die Milchbar wird im Gegensatz zur Mensa geöffnet – bitte auch dort auf ausreichenden Abstand achten

 

Wir freuen uns alle sehr darauf, unsere Schülerinnen und Schüler wieder im Klassenraum zu sehen. Es ist uns aber auch bewusst, dass der Präsenzunterricht für viele mit Ängsten verbunden ist, daher bitten wir alle um größtmögliche Rücksichtnahme. Durch den

Wechselunterricht sind viele der inzwischen eingespielten Unterrichtsabläufe nicht mehr möglich, aber wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam die Situation meistern!

 

Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie und Ihr gesund!

 

Annette Tillmanns, Schulleiterin

Ulrike Campe, stellvertretende Schulleiterin

 


Dortmund, den 15.02.2021 

 

Liebe Eltern, 

liebe Schülerinnen und Schüler! 

 

Zum Ende der Woche ist die Schulmail erschienen, auf die wir lange gewartet haben, wie  und wann es mit dem Unterricht weitergehen soll. 

Zu Ihrer Information: Diese Schulmail können Sie auf der Ministeriumsseite nachlesen,  über einiges haben die Schulen selbst zu entscheiden. Ab dem 22.02.21 können und sollen  die Schulen wieder geöffnet werden, allerdings vorerst für die Abschlussklassen Q1 und  Q2. 

 

Nach Absprache mit anderen Schulleiterinnen und Schulleitern und einer internen  Beratung habe ich folgende Vorgehensweise ab dem 22.02.2021 beschlossen - zwei  Aspekte standen dabei klar im Fokus, der der optimalen Vorbereitung der Schülerinnen  und Schüler für das Abitur und der Aspekt der Verminderung der Doppelbelastung für das  Kollegium durch gleichzeitigen Distanz- und Präsenzunterricht - immer im Hinblick auf die  Wahrung der Sicherheit der ganzen Schulgemeinde. 

 

1) Präsenzunterricht in der Q1 und Q2: 

Der Unterricht in der Q2 findet ab dem 22.02.2021 nach Plan statt. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an allen ihren Kursen teil, um sich vielleicht noch verbessern zu können und um gut vorbereitet für die Vorabitur- und Abiturphase zu sein. Der normale Raumplan wird nicht genutzt, wir versuchen die Schülerinnen und Schüler möglichst im Anbau Ost zu unterrichten. Sollte ein Kurs für Mindestabstände zu groß sein, besteht die Möglichkeit, zwei Räume nebeneinander zu nutzen. 

 

Der Unterricht in der Q1 wird vorerst in A- und B-Wochen erteilt – eine Ausnahme bilden die ersten Tage, an denen es wegen der bevorstehenden LK-Klausuren einen Sonderplan geben wird. Somit sind in dieser Jahrgangsstufe nur eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler anwesend und werden per Classroom unterrichtet. Wegen der Raumkapazitäten und der Größe unserer Räume kann ich eine andere Vorgehensweise leider nicht vertreten. 

 

2) Hygienekonzept: 

Unser Hygienekonzept hat noch immer Gültigkeit. Aufgrund der bestehenden  Pandemiesituation soll vorerst jeder Doppeltisch nur mit einer Schülerin bzw. Schüler  besetzt werden, um mehr Abstand wahren zu können. 

Die unbedingte Maskenpflicht gilt auch weiterhin und zwar auf dem ganzen Schulgelände.  Bitte eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske mitbringen! 

 

3) Die Jahrgangsstufen 5 – EF: 

Der Unterricht findet weiterhin in Distanzform statt – ich persönlich gehe auch nicht von  einer Veränderung vor dem 01.03.2021 aus. Die Lernstanderhebungen in Klasse 8 sind auf den Monat September verschoben worden.  

Klassenarbeiten, die im ersten Halbjahr ausgefallen sind, werden nicht nachgeholt. Ich  rechne mit einem Erlass, der eine Reduzierung der schriftlichen Arbeiten auch im zweiten  Halbjahr regeln wird. 

 

4) Klassenfahrten 

Leider sind alle Klassenfahrten für dieses Schuljahr abzusagen. Davon betroffen sind  gerade die Stufenfahrten in der Q1. 

 

Hoffentlich sind mit diesem Schreiben ein Teil der angefallenen Fragen nunmehr  beantwortet. Ich persönlich bin froh, dass der normale Unterricht jetzt zumindest für zwei  Jahrgangsstufen in dieser sehr wichtigen Abiturphase wieder anfangen wird und bin zuversichtlich, dass auch die anderen Jahrgangsstufen schnell nachziehen werden! Unsere  Geduld ist ja auch hart auf eine Probe gestellt worden… 

 

Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie und Ihr gesund! 

Annette Tillmanns, Schulleiterin 

 


Schulleiterbrief 02.02.2021

 

Liebe Eltern, 

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

das 1. Schulhalbjahr ist seit Freitag beendet und nichts ist mehr wie früher. Neben den Detailinformationen zu Stundenplänen des zweiten Halbjahres, zu besonderen fach- und stufenspezifischen Belangen, die Sie über die Klassen- und Stufenleitungen erhalten haben, möchte ich Ihnen und Euch einige grundsätzliche Informationen zum Halbjahreswechsel geben. Mir ist bewusst, dass ein Lehrerwechsel zur Zeit des

Distanzunterrichts – Schülerinnen und Schüler kennen ihre Lehrperson nicht und umgekehrt – sicherlich nicht optimal ist, ich kann nur betonen, dass diese Wechsel – meist verursacht durch den Einsatz der Referendarinnen und Referendare – unvermeidlich war.

Wir hoffen, dass über Kennlernvideokonferenz, per Email und/oder Telefon gute Kontakte geknüpft werden können, bis man sich live in der Schule sehen wird. Viele andere Dinge, früher selbstverständlich, waren zu überlegen und zu entscheiden – keine leichte Aufgabe, wenn niemand von uns weiß, wie es nach dem 14. Februar weitergehen wird. Bislang steht aber fest, dass die von der Schulkonferenz beschlossenen beweglichen Ferientage am 15.2.21 (Rosenmontag) und am 16.2.21 unterrichtsfrei bleiben werden – eine Regelung, an der wir hier in Dortmund an allen Gymnasien einheitlich festhalten wollen. 

 

Ein großes Lob für Euch Schülerinnen und Schüler, die Ihr Euch sehr vernünftig, motiviert und fleißig durch den digitalen Unterricht im Distanzlernen schlagt und Eure sozialen Kontakte soweit heruntergefahren habt, dass man nun wirklich nicht mehr von einem normalen Leben eines Kindes und Jugendlichen sprechen kann. Uns ist es wichtig, Euch Hauptpersonen im schulischen Alltag nicht zu verlieren. Wenn es Probleme gibt, bitte scheut Euch nicht, sich an uns zu wenden!

Es gab viele Rückmeldungen, dass es sinnvoll wäre, Regeln für die Videokonferenzen noch einmal in komprimierter Form als Zusammenstellung allen an die Hand zu geben. Ein Vorschlag der erweiterten Schulleitung ist heute fertig geworden und wird nächste Woche

versendet werden – die Evaluation und ggf. Modifizierung wird demnächst stattfinden.

 

Auch Ihnen als Eltern gilt meine Hochachtung: ein Großteil der Motivation Ihrer Kinder muss von Ihnen ausgehen, denn wir als Lehrkräfte sind ja nur per Bildschirm oder Mail erreichbar!

Und wir Lehrerinnen und Lehrer? Es ist schon unglaublich, was wir uns notgedrungen an Methoden des digitalen Unterrichts beigebracht haben – an dieser Stelle meinen herzlichsten Dank an alle, die am Schulleben beteiligt sind! Uns allen ist wichtig, den Kontakt zu Euch Schülerinnen und Schülern nicht zu verlieren.

 

Abschließend fasse ich die wichtigsten Informationen aus der letzten Schulmail kurz zusammen:

  • Die schulische Nutzung des Schulgebäudes muss bis zum 14. Februar weitgehend untersagt bleiben. In wichtigen Anliegen ist das Sekretariat vormittags geöffnet – auch ein Mitglied der Schulleitung ist stets anwesend,
  • das Betreuungsangebot für die Klassen 5 und 6 bleibt bestehen,
  • Klassenarbeiten und Klausuren sollen bis zum 12. Februar grundsätzlich nicht geschrieben werden.

Wie gerade mit dem letzten Punkt weiter verfahren werden wird, muss aufgrund der aktuellen Pandemielage abgewartet werden. Zum Thema Zeugnisse: Die Ausgabe hat sehr gut geklappt und es war schön, dass an diesen Tagen die Schule wieder belebt war. Wir sind gehalten, die Unterschrift der Zeugnisse durch die Eltern zu überprüfen und werden das mit Beginn des regulären Unterrichts nachholen.

 

Hoffentlich sind mit diesem Schreiben ein Teil der angefallenen Fragen nunmehr beantwortet. Ich würde so gern einen Ausblick geben können, wie lange diese Phase des Distanzlernens noch anhalten wird, kann dieses aber nicht. Trotzdem wünsche ich allen einen guten Start ins zweite Halbjahr!

 

Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie und Ihr gesund!

 

Annette Tillmanns, Schulleiterin

 


Eltern- und Schülerbrief, 7. Januar 2021

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

 

Zunächst wünschen wir allen ein frohes und vor allen Dingen gesundes neues Jahr, das uns allen hoffentlich recht bald ein wenig Normalität zurückbringen wird! Im Moment sind wir ja davon noch sehr weit entfernt und die Wochen im Januar werden wieder eine große Herausforderung für alle am Schulleben Beteiligte.

 

Vielleicht haben Sie die wichtigsten Informationen gestern schon der Pressekonferenz mit Frau Gebauer entnommen, auch auf den Seiten des Ministeriums finden sich weitere Hinweise für die Zeit bis zum 31.01.2021 – und gerade hat mich auch die offizielle Schulmail erreicht.

 

Die aktuellen rechtlichen Vorgaben des Landes NRW sehen angesichts der derzeitig kritischen Infektionslage folgende Regelungen vor:

  • Der Präsenzunterricht wird bis zum 31.01.2021 ausgesetzt und die Schulen bleiben deshalb geschlossen.
  • Der Unterricht wird ab Montag, dem 11. Januar 2021, für alle Klassen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für die Q2.
  • Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Ausnahmen gelten für in diesem Halbjahr noch zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, bietet die Schüler ein Betreuungsangebot ohne Unterricht an. 

Das Phoenix-Gymnasium kann eine solche Betreuung durch Nicht-Lehrkräfte für die Zeit vom 11. bis 29. Januar 2021 zwischen 08.00 Uhr und 13.15 Uhr gewährleisten. Während dieser Zeit findet kein regelhafter Unterricht statt, es besteht lediglich die Möglichkeit, die Erledigung der Aufgaben der Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht zu ermöglichen. So nehmen sie nach Möglichkeit am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Klasse teil, auch wenn sie sich in der Schule befinden.

 

Um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können, bedarf es - wie auch im Frühjahr 2020 – einer Erklärung der Eltern über die Notwendigkeit (ab morgen auf der Homepage verfügbar bzw. im Internet auf der Ministeriumsseite). Allerdings sind alle Eltern aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern abzufedern, sollen zusätzliche Tage von den Eltern in Anspruch genommen werden können.

 

Wir werden uns bemühen, die nunmehr zunächst für die Zeit bis zum 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen. Am 25. Januar 2021 ist ein weiteres Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs geplant, um über das weitere Vorgehen zu beraten. 

 

Mit herzlichen Grüßen und passen sie auf sich auf!

 Annette Tillmanns, Schulleiterin

Ulrike Campe, stellvertretende Schulleiterin


Dortmund, 11.12.2020

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

unter dieser Nachricht sehen Sie die Schulmail, die gerade gekommen ist.  Der Unterricht in den Klassen 5 - 7 findet regulär statt - wir können erst ad hoc sehen, wie viele Schülerinnen und Schüler anwesend sind. Sollten Eltern ihre Kinder nicht schicken wollen, bitte ich um eine kurze Email an  phoenix-gymnasium@stadtdo.de. Zusätzlich zu den Kolleginnen und Kollegen, die wegen ihrer Unterrichtsverpflichtung anwesend sein werden, bitte ich noch um die Anwesenheit von fünf Kolleginnen und Kollegen, falls es zu Engpässen kommen sollte - bitte mir einfach schreiben, dann weiß ich Bescheid! Der andere normale Unterricht findet in digitaler (und gewohnter) Form statt. 

 

Die geänderten Klausurtermine der Oberstufe ab dem 14.12.2020 finden Sie hier. Geplante Klassenarbeiten in der SekI können nach Absprache stattfinden.

 

Die OGS wird geöffnet sein, für Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung (sofern Bedarf besteht). Damit wir planen können, bittet der Förderverein, die Kinder umgehend abzumelden, sofern sie nicht teilnehmen: Abmeldung vom Essen bitte direkt über Mensamax, Abmeldung von der Betreuung bitte per Email an krank@foerderverein-phoenix.de

 

Am Montag darf ich endlich wieder kommen, bis dahin wünsche ich einen schönen dritten Advent und bleiben Sie bitte alle gesund - das ist das Wichtigste!

 

Mit herzlichen Grüßen, 

Annette Tillmanns

 

Schulemail NRW: 

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/11122020-informationen-zum-angepassten

 


Schulleiterbrief 10.12.2020

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

leider geben uns die Infektionszahlen nicht viel Hoffnung auf ein unbeschwertes Weihnachtsfest und -ferien, dennoch hoffen wir sehr, dass wir alle bis zum 18.12.2020 einen relativ normalen Schulalltag haben werden. Die Zahl derjenigen, die sich in Quarantäne befinden, ist momentan noch überschaubar, das kann sich jedoch in Anbetracht der rasend schnellen Entwicklung an anderen Schulen in Dortmund jederzeit ändern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, falls Unterricht ausfallen oder vertreten werden sollte – wir tun unser Bestes, um einen geregelten Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können!

 

Momentan gehen wir noch davon aus, dass der 18.12.2020 der letzte Schultag und Donnerstag, der 7. Januar 2021 der erste Schultag nach den Ferien sein werden, wie Sie aber der Presse entnehmen können, scheint da noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein.  Sollte es dazu Neuigkeiten geben, werden wir Sie selbstverständlich per Mail und auf jeden Fall auf der Homepage informieren!

 

Bitte bleiben Sie alle gesund und versuchen Sie ein wenig, diese schöne und besinnliche Zeit zu genießen – 

 

mit herzlichen Grüßen

 

Annette Tillmanns Ulrike Campe

 

Schulleiterin stellvertretende Schulleiterin

 


Dortmund, 23.10.2020

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

gemäß der Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien des MSB NRW gilt nach den Herbstferien eine erweitere Maskenpflicht, d.h.:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.

Die Unterrichtsräume werden weiterhin verstärkt gelüftet werden, so dass wir entsprechend angepasste Kleidung empfehlen.

 

Wir wünschen weiterhin gute Gesundheit!


Dortmund, 09.09.2020

 

Zur aktuellen Corona-Lage an unserer Schule

 

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

wie aus der Presse und den Mitteilungen der Schule bekannt ist, befinden sich seit dem letzten Wochenende einige unserer Schülerinnen und Schüler (insbesondere der Jahrgangsstufe Q 2)  in einer vom Gesundheitsamt verordneten häuslichen Quarantäne.

 

Das Phoenix-Gymnasium wurde am Freitag, dem 4.9.2020 über den akuten Fall einer Corona-Infektion informiert. Die betroffene Schülerin besucht die Jahrgangsstufe Q 2 unserer Schule. Das Phoenix-Gymnasium folgte daraufhin den durch den Schulträger und die Bezirksregierung festgelegten Regularien und stellte dem Gesundheitsamt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung. Daraufhin wurden bis Sonntagabend acht Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q 2 unter häusliche Quarantäne gestellt.

Im Laufe des Montagvormittags wurde dem Phoenix-Gymnasium telefonisch mittgeteilt, dass entsprechend der Verordnung weitere 20 Schülerinnen und Schüler vorsorglich in häuslicher Quarantäne verbleiben sollten – mit der Tendenz zur Erhöhung der Zahlen. Um unseren Schülerinnen und Schülern größtmöglichen Schutz zu gewährleisten, entschloss ich mich deshalb kurzerhand dazu, die gesamte Jahrgangsstufe Q 2 vorsorglich bis zum heutigen Tag (Mittwoch, 9.9.) in die häusliche Quarantäne zu entlassen.

 

Ich verstehe, dass sich viele der am Schulleben beteiligten Personen Sorgen machen und möchten allen versichern, dass für uns selbstverständlich die Sicherheit aller oberste Priorität hat, jedoch ist es uns auch ein großes Anliegen, den Präsenzunterricht möglichst für alle unsere Schülerinnen und Schüler stattfinden zu lassen. An dem dynamischen Geschehen der letzten Tage sieht man einmal mehr, dass dies nur dann funktionieren kann, wenn möglichst viele unserer Schülerinnen und Schüler, aber auch möglichst viele unserer Lehrkräfte weiterhin freiwillig einen Mundschutz - auch im Unterricht - tragen, da unsere räumlichen Kapazitäten im Gebäude leider keinen durchgängigen Mindestabstand von 1,50 m zulassen. Ich appelliere deshalb noch einmal an alle, sich mit dieser freiwilligen Bereitschaft zum Tragen einer Maske solidarisch zu erklären, damit wir diese – zugegeben für alle Beteiligten – äußerst herausfordernde Situation gemeinsam bewältigen können. 

    

Bleiben Sie und Ihr gesund und

mit freundlichen Grüßen

 

Annette Tillmanns

Schulleiterin


Dortmund, 1.9.2020

 

Information zur Maskenpflicht

Am 31.8.20 erreichte uns nunmehr die Anordnung des Ministeriums zur Maskenpflicht, die ab dem 1.9.20 gültig ist. Demnach gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) weiterhin auf dem gesamten Schulgelände, insbesondere auch auf dem Schulhof und in den Fluren. Die Schülerinnen und Schüler betreten also mit ihrer MNB den Klassenraum und nehmen sie erst dann ab, wenn sie ihren festen Sitzplatz eingenommen haben. Sobald sie diesen verlassen, müssen sie die MNB verpflichtend tragen.

 

Die Landesregierung begründet diesen Schritt mit dem gegenwärtigen Infektionsgeschehen in NRW. Gleichwohl nehmen wir die Sorge vieler Schülerinnen und Schüler, Eltern und auch vieler Kolleginnen und Kollegen ernst, die sich um ihre Gesundheit oder die Gesundheit ihrer Angehörigen Gedanken machen. Wir sind hier am Phoenix-Gymnasium bisher in der glücklichen Lage, dass der Präsenzunterricht fast ausnahmslos erteilt werden kann und bislang keine coronabedingten Ausfälle zu verzeichnen waren. Diesen Umstand führen wir u. a. darauf zurück, dass die Schulgemeinde bisher konsequent auf das Tragen des MNB Wert gelegt hat. Durch das Ablegen der Masken in Klassenräumen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, könnte es eine Frage der Zeit sein, bis einzelne Klassen, bzw. ganze Jahrgangsstufen gezwungen sind, in Quarantäne zu gehen. Aus diesem Grund präferieren wir zu Senkung des Infektionsrisikos und zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten weiterhin das Tragen einer MNB auch im Unterricht auf freiwilliger Basis. Wir vertrauen im Sinne der Gesundheit aller darauf, dass wenn sich Lehrkräfte oder Schülerinnen und Schüler ohne eine MNB in unterrichtlichen Situationen unwohl fühlen, durch gegenseitige Rücksichtnahme individuelle und flexible Lösungen in den einzelnen Unterrichtsstunden gefunden werden können. So hoffen wir, einen Präsenzunterricht auch weiterhin für alle gewährleisten zu können.


Weiterhin weist das Ministerium darauf hin, dass das Essen und Trinken nur dann erlaubt ist, wenn der Mindestsicherheitsabstand von 1,50 m eingehalten wird. Da der Mindestabstand im Klassenraum nicht gegeben ist, gilt folglich, dass in den Klassenräumen keine Nahrungsaufnahme erfolgen kann. Wir erinnern in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass beim Essen und Trinken auf dem Schulhof selbstverständlich ebenfalls der Mindestabstand einzuhalten ist.

Wörtlich heißt es hierzu in der Mail des Ministeriums:

1.         Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.
Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.
In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum.
Bei Konferenzen und Dienstbesprechungen ist der Verzicht auf eine MNB zulässig, wenn – mangels Mindestabstand – zumindest durch einen dokumentierten festen Sitzplan die besondere Rückverfolgbarkeit (§ 2a CoronaSchVO) gewährleistet ist.
Darüber hinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden.
Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet.  Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

 
Zudem finden sich in der Mail des Ministeriums Empfehlungen für Eltern bei Erkältungssymptomen ihres Kindes:
 
10.      Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.


Den gesamten Wortlaut dieser Schulmail finden Sie hier:  https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/31082020-informationen-zum-schulbetrieb
 
Wir hoffen darauf, dass die oben stehenden Hinweise dazu beitragen, dass wir hier am Phoenix-Gymnasium auch weiterhin vertrauensvoll und rücksichtsvoll mit der aktuellen Situation umgehen können.